Sie sind bunt, schmecken nach Zuckerwatte, Cheesecake oder Wassermelone und liegen total im Trend – sogenannte Einweg-Vapes. Die E-Zigaretten zur einmaligen Nutzung findet man nicht nur nahezu in jedem Kiosk oder jeder Tankstelle, sondern auch massenhaft im Müll. Aber gibt es bei der Entsorgung von E-Zigaretten irgendetwas zu beachten?
Erkennungssymbol berücksichtigen
E-Zigaretten – egal ob Einweg oder Mehrweg – sind Elektrogeräte und gehören somit nicht in den Restmüll. Um das zu erkennen, kann man auf das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern achten. Laut Umweltbundesamt befindet sich das Zeichen in der Regel auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.
Kostenfreie Abgabe
E-Zigaretten enthalten häufig Batterien oder Akkus, die schädliche Chemikalien enthalten. Vor der Entsorgung sollten diese, wenn möglich, aus dem Gerät entfernt werden. Dadurch wird das Risiko von Leckagen und Umweltverschmutzung minimiert.
Hat der Einweg-Dampfer einmal ausgedient können Verbraucherinnen und Verbraucher das Elektrogerät kostenlos an kommunalen Sammelstellen, wie Wertstoffhöfen oder mobilen Schadstoffsammelstellen, abgeben.
Händlerverantwortung
Vertreiber von Elektrogeräten sind ebenfalls in die Pflicht genommen, so das Umweltbundesamt. Große Geschäfte (ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche) sowie Supermärkte (ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche) müssen kleine Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen – das gilt auch für Einweg-E-Zigaretten. Dafür sind weder Kaufnachweis noch Neukauf erforderlich.